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Rechtsüberwachung: wie wir sie aufbauen

Zu wissen, dass sich eine Vorschrift geändert hat, ist einfach: Sie ist veröffentlicht. Schwierig ist zu wissen, ob sie Sie betrifft und was Sie am Montagmorgen tun müssen. Diese Seite erklärt, wie wir das lösen wollen, was fertig ist und was nicht. Lieber so veröffentlichen, als es zu verkaufen, als liefe es schon.

Stand von heute

Im Aufbau. Sie ist in den veröffentlichten Preisen nicht enthalten und wird nicht berechnet, bis sie funktioniert und geprüft ist. Wenn Ihnen heute jemand vollautomatische, ungeprüfte Rechtsüberwachung für einen Industriebetrieb anbietet, lohnt die Frage, wer haftet, wenn der Hinweis falsch ist.

Woher die Informationen kämen

Aus amtlichen Quellen, nicht aus Blogs oder Zusammenfassungen Dritter. Fast alle europäischen Amtsblätter bieten heute einen strukturierten Maschinenzugang — genau das macht die Automatisierung der Erkennung möglich.

BereichAmtliche QuelleZugang
Europäische UnionEUR-LexÖffentliche Maschinenschnittstelle
SpanienBoletín Oficial del Estado (BOE)Öffentliche Maschinenschnittstelle
FrankreichLégifranceSchnittstelle mit vorheriger Registrierung
DeutschlandBundesanzeigerStrukturierter XML-Download
ÖsterreichRechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Öffentliche Maschinenschnittstelle
Vereinigtes Königreichlegislation.gov.ukStrukturierter XML-Download

Für die Niederlande und Belgien steht die Anbindung noch aus; sobald sie steht, erscheint sie in derselben Tabelle mit der konkreten Quelle.

Die Kette, Schritt für Schritt

Täglich das Amtsblatt lesen

Ein automatischer Prozess lädt das Veröffentlichte und behält nur die relevanten Sachgebiete: Anlagensicherheit, Chemikalien, Abfall, Wasser, Emissionen, Druckgeräte, ATEX, Arbeitsschutz.

Mit dem Betriebsprofil abgleichen

Jeder Betrieb hinterlegt im Panel Tätigkeit, Stoffe, Anlagen und Genehmigungen. Eine Änderung wird nur dann zum Hinweis, wenn sie einen dieser Punkte berührt. Ohne diesen Abgleich ist Rechtsüberwachung nur ein weiterer Newsletter, den niemand liest.

Den Entwurf schreiben

Das System bereitet zwei Absätze vor: was sich genau geändert hat, mit Link zum amtlichen Text, und was das für diesen Betrieb bedeutet. Das ist ein Entwurf, keine Meldung.

Ein Mensch gibt es frei oder verwirft es

Dieser Schritt wird nicht automatisiert, und zwar nicht aus technischem Unvermögen, sondern aus Verantwortung. Sagt das System einem Chemiebetrieb, er müsse etwas nicht mehr tun, und irrt sich, haften wir. Deshalb gibt es einen Knopf — und hinter dem Knopf jemanden, der davon versteht.

Es landet im Panel und wird zur Aufgabe

Der Hinweis erscheint im Panel des Betriebs mit Inkrafttretensdatum und kann in eine Aufgabe mit Verantwortlichem und Frist überführt werden. Wer ihn wann gelesen hat, wird protokolliert — genau das fragt eine Prüfung ab.

Grenzen, die wir schriftlich einhalten

  • Das ist keine Rechtsberatung. Es ist ein dokumentierter Hinweis mit Link zur amtlichen Quelle, damit Ihre Fachkraft oder Ihr Berater entscheidet.
  • Wir werden Ihnen nie sagen, etwas zu unterlassen, ohne dass ein Mensch es geprüft und freigegeben hat.
  • Jeder Hinweis nennt Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und den Link zum Text. Ohne Link keine Veröffentlichung.
  • Irren wir uns, korrigieren wir es im Panel selbst und die Korrektur bleibt sichtbar; der frühere Hinweis wird nicht gelöscht.

Wann es soweit ist

Wir nennen kein Datum, das wir nicht halten können. Was wir sagen: Es startet zuerst für Spanien und die Europäische Union, angemeldete Betriebe werden vor dem Einschalten informiert, und für Gründungsbetriebe bedeutet es keine Preiserhöhung. Sobald verfügbar, ändert sich diese Seite und nennt das Datum.

Welche Vorschrift raubt Ihnen den Schlaf?

Nennen Sie uns Ihre Tätigkeit und die Vorschriften, die Sie verfolgen, und wir setzen sie auf die Liste der ersten, die wir abdecken. Das ist der schnellste Weg, damit das nützlich statt generisch wird.

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