Erstellen Sie hier Ihren Auftragsverarbeitungsvertrag
Artikel 28 DSGVO verlangt einen schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und uns. Tragen Sie Ihre Daten ein, klicken Sie auf die Schaltfläche und Sie erhalten den vollständigen Vertrag mit seinen drei Anlagen, fertig zum Drucken oder als PDF. Ohne Anfrage, ohne Wartezeit, ohne Kosten.
Vorlage aktualisiert am 2. August 2026
Was dieses Dokument ist und wann Sie es brauchen
Wenn Sie den Namen eines Mitarbeiters, seinen Schulungsnachweis oder die Arbeitserlaubnis einer Fremdfirma in unser Panel eintragen, bleiben diese Daten Ihre: Sie sind der Verantwortliche. Wir speichern sie nur und zeigen sie Ihnen beim Anmelden: wir sind der Auftragsverarbeiter. Die DSGVO verlangt, dass dieses Verhältnis schriftlich geregelt ist und dass darin genau steht, was wir mit den Daten tun, mit wem wir arbeiten und was am Tag Ihres Weggangs passiert.
Das ist keine Formalie: Es ist das Dokument, das eine Aufsichtsbehörde von Ihnen verlangt, nicht von uns. Deshalb steht es hier offen, bevor Sie irgendetwas buchen und ohne dass Sie uns Ihre E-Mail hinterlassen. Laden Sie es herunter, lassen Sie es prüfen und entscheiden Sie danach.
Wenn Sie bereits Kunde sind, müssen Sie hier nichts tun: derselbe Vertrag wird bei der Anlage Ihres Unternehmens automatisch erzeugt und liegt vom ersten Tag an als PDF in Ihrem Panel.
Ihre Angaben
Nichts von dem, was Sie hier eingeben, verlässt Ihren Browser. Kein Upload, keine Speicherung, keine Analyse: Schließen Sie diesen Tab ohne das Dokument zu erzeugen, bleibt nirgends eine Spur.
Der Vertrag wird auf Spanisch oder Englisch ausgestellt. Wir übersetzen ihn nicht maschinell in andere Sprachen: ein bindender Text geht nicht ohne juristische Prüfung durch einen Übersetzer, und das sagen wir lieber, als so zu tun als ob.
Was im Vertrag steht, in vier Zeilen
- Wir verarbeiten Ihre Daten nur nach Ihren Weisungen, nie zu eigenen Zwecken, nie für Werbung und nie zum Training von KI-Modellen.
- Bei einer Sicherheitsverletzung in unserer Infrastruktur informieren wir Sie binnen 24 Stunden nach Feststellung, mit oder ohne Risiko, damit Ihnen 48 der 72 Stunden aus Artikel 33 bleiben.
- Die Liste der Unterauftragsverarbeiter steht in Anlage III, mit Name und Land. Bei einem Wechsel informieren wir Sie 30 Tage vorher und Sie können widersprechen.
- Zum Vertragsende entscheiden Sie: Wir geben alles in einem offenen Format zurück oder löschen es. In beiden Fällen wird anschließend gelöscht und schriftlich bestätigt. Ihre Daten sind kein Faustpfand.
Möchte Ihre Rechtsabteilung etwas ändern?
Das ist unsere Vorlage, kein Ultimatum. Bevorzugt Ihre Rechtsabteilung eine eigene Vereinbarung oder möchte eine Klausel ändern, schicken Sie sie uns und wir prüfen sie. Kostenlos und ohne dass sich die Einrichtung dadurch verzögert.
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